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DIE FIS PISTENREGELN

Für das verantwortungsbewusste Skivergnügen in Saalbach Hinterglemm

Passend zum Winterstart möchten wir uns heute nochmal kurz mit den FIS Pistenregeln beschäftigen. Auf unglaublichen 270 Pistenkilometern treffen Menschen aus der ganzen Welt mit verschiedenstem Ski-Können aufeinander. Damit ein reibungsloses „NEBENEINANDER“ stattfinden kann, halten Sie sich bitte an die folgenden Vorschriften.

1. Rücksicht auf die Anderen
Jeder Pistenteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Pistenteilnehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren (traversieren) will, muss sich zuvor nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.

6. Verweilen auf der Abfahrt
Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.

7. Aufstieg und Abstieg
Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt.

8. Beachten der Zeichen
Jeder Pistenteilnehmer muss die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten.

9. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht bei Unfällen
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Bitte beachten Sie, dass es im Land Salzburg eine Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gibt. Ein Helm wird aber ALLEN Wintersportlern wärmstens empfohlen.

Wenn wir uns alle an die beschriebenen Bestimmungen halten, steht einem wundervollen Skitag auf den Pisten rund um den Skicircus Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn nichts mehr im Weg – wir freuen uns auf Sie!

(c) TVB Saalbach, Mirja Geh

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